Mit einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise einer GmbH, lassen sich gut Steuern sparen. Hier eine der Möglichkeiten:
Als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand kennen Sie die jährlich wiederkehrende Thematik: Ihr Steuerberater sendet Ihnen die Betriebswirtschaftliche Auswertung zu. Wenn das Jahr gut gelaufen ist, wird die Bilanz einen Gewinn ausweisen – und damit auch Ihre gewinnabhängige Vergütung entsprechend hoch ausfallen. Das freut nicht nur Sie, sondern auch den Fiskus, denn bar ausbezahlte Tantiemen sind richtig teuer! Bis zu 48 Prozent Steuerabzug (Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) kann das im schlimmsten Fall für Sie bedeuten. Wenn Sie möchten, dass Ihr Anteil etwas größer und der des Finanzamts ein wenig geringer ausfällt, dann stehen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater vor der Aufgabe, die zu erwartende Steuerlast möglichst risikoarm zu minimieren. Das Mittel zum Zweck ist eine Umwandlung Ihrer Tantieme in eine beitragsorientierte Pensionszusage.
Wie funktioniert das?
Ihr Anspruch auf Tantiemen wird erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern Sie nicht zivilrechtlich wirksam eine andere Fälligkeit vereinbart haben. Ihre Tantieme wird vollständig oder auch teilweise in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Dies geschieht steuerfrei und bewirkt, dass Ihr Einkommen für dieses Jahr zwar reduziert wird, Sie dadurch aber eine geringere Steuerlast haben und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen. Und wie wichtig eine solide Altersvorsorge ist, braucht hier nicht mehr extra erwähnt zu werden. Ihre Steuerbelastung wird dadurch in die Zukunft verschoben, was für Sie zur Folge hat, dass Sie in der Regel weniger Steuern auf das eingesetzte Kapital zahlen müssen, da Ihr Einkommen als Rentner geringer sein dürfte als in den Jahren der aktiven Berufstätigkeit. Besonders positiv für Sie ist, dass Sie Ihre Tantiemen (oder auch andere Bonifikationen) in unbegrenzter Höhe nach diesem Modell in Ihre Altersvorsorge überführen können – und das vollkommen flexibel, da Sie jedes Jahr wieder neu entscheiden können, ob und wie viel Sie so umwandeln möchten.