EINE ÜBERSICHT FÜR SIE
GESETZLICHE
RENTENVERSICHERUNG
Die Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung enthält und eine hohe steuerliche Förderung in der Ansparphase vorsieht. Besonders Gutverdiener sowie Selbständige profitieren hier von einem Sonderausgabenabzug und können dabei,
entsprechend ihrer jeweiligen steuerlichen Situation, flexibel ratierliche (in Raten) Beitragszahlungen und Zuzahlungen kombinieren. Die Förderungen der Basis-Rente können alle unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtigen Personen nutzen. Sie genießen in der Basis-Rente eine hohe staatliche
Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Natürlich sind auch hier Zusatzversicherungen möglich (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung). Die Versicherung ist bis zu 100 % als freie Fondsanlage möglich. Beiträge können flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden.

RIESTERRENTE
Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen und zum 1.01.2002 eingeführt wurde. Anlass war die Rentenreform im Jahr 2001 (s.o.), die zu einer Absenkung des Rentenniveaus geführt hat. Mithilfe der staatlich geförderten Riester-Rente sollen alle, die von der Absenkung betroffen sind, die dadurch entstehende Versorgungslücke ausgleichen können.
Die staatliche Förderung besteht dabei aus Zulagen und Steuervorteilen. Die Riester-Förderung können insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildene erhalten, sowie retenversicherungspflichtige Selbstständige. Auch Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten können die Riesterrente erhalten. Von Vorteil sind vor allem die hohen staatlichen Zulagen, eine Kinderzulage für jedes Kind, Steuervorteile und keine Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rente.

PRIVATE-
RENTENVERSICHERUNG
Die private Altersvorsorge ist eine in der Ansparphase ungeförderte Vorsorgeform. Leistungen kapitalgedeckter Lebens- oder Rentenversicherungen der 3. Schicht sind jedoch in der Auszahlphase steuerlich privilegiert, sofern die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden.
Da die private Altersvorsorge staatlich nicht unmittelbar gefördert wird, unterliegt diese auch keinen diesbezüglichen Restriktionen und bietet somit die größtmögliche Flexibilität. Vorteilhaft ist zudem, dass der Status in den Sozialversicherungssystemen keine Rolle spielt.

INDIVIDUELLE VERSICHERUNGEN
Gern begleiten wir auch Sie mit Rat und Tat.
Natürlich bieten wir auch Leistungen außerhalb der hier aufgeführten Produkte auf. Um eine individuelle Beratung und somit ein auf Sie zugeschnittenes Leistungspaket zusammenzustellen, ist es notwendig einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Das Leistungspaket wird Ihnen präsentiert und anschließend können die passenden Verträge abeschlossen werden. Natürlich sind wir auch nach Vertragsabschluss weiterhin jederzeit für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Bestimmt finden wir einen passenden Termin für ein erstes unverbindliches Gespräch.

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