Neben Werkstätten und Händlern gibt es inzwischen eine ganze Reihe anderer Berufe, die regelmäßig an Kundenfahrzeugen arbeiten. Werbeagenturen sind ein gutes Beispiel für eine Branche, die in der ersten Betrachtung nichts mit Kraftfahrzeugen zu tun hat. Dabei zählt das Anbringen von Werbebeschriftungen zu den Standardleistungen vieler Agenturen. Dafür verbleiben die Kundenfahrzeuge in der Obhut der Agentur, werden von deren Angestellten bewegt und „bearbeitet“, also beklebt. Wird das Fahrzeug bei der Bewegung oder der Bearbeitung beschädigt, kommt hierfür in aller Regel nicht die Betriebshaftpflicht auf. Grundsätzlich stellt der Gebrauch – und dazu zählt auch das Fahren der Kundenfahrzeuge – einen klassischen Ausschluss der Haftpflichtversicherung dar (die sog. „Benzinklausel“). Schäden, die so entstehen, müssten ggf. also von Ihnen selbst getragen werden. Versicherungsschutz kann allerdings über die sog. „Handel-/Handwerk-Deckung“ bei vielen Versicherern angedockt werden. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Vollkaskoversicherung für Kundenfahrzeuge. Sie umfasst die üblichen Gefahren einer Voll- und Teilkasko – und sieht in der Regel auch eine Selbstbeteiligung vor. Zumindest große Beschädigungen an einem Fahrzeug (z. B. Unfall durch missachtete Vorfahrt) führen so nicht zu größeren fnanziellen Einbußen für das Unternehmen. Falls auch Ihre Firma ein „Kfz-Problem“ hat, kommen Sie bitte auf uns zu. Dankeschön!