Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2020 auf 25.046 Euro für Alleinstehende. Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt.
Die Höhe der steuerlich maximal ansetzbaren Beiträge wird jährlich an die Entwicklung des Höchstbeitrags zur Bundesknappschaft angepasst (Dynamisierung der Basisrente). Das Steuersparpotenzial steigt damit von Jahr zu Jahr.