Hätten Sie es gewusst?

Zahlen Sie versehentlich mit Falschgeld, droht eine Strafe. Zwar ist nur die vorsätzliche Bezahlung mit gefälschtem Geld strafbar, jedoch handelt es sich ebenso um Vorsatz, wenn billigend in Kauf genommen wurde, dass es sich um Falschgeld handelt. Die Ermittlungsbehörden sind aber immerhin in der Nachweispflicht. Eine Rechtsschutzsversicherung kann Ihnen im Ernstfall viel Ärger ersparen.

Es gibt eine Service- und Notrufhotline für Opfer von Cyber-Mobbing. Diese Nummer dient der Erstberatung und ist offizielle Anlaufstelle.

Zu erreichen unter der 072198192910.